← Sportnote

AVV für Schulen

Entwurf. Die mit [PLATZHALTER] markierten Stellen müssen vor dem Start durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ausgefüllt bzw. geprüft werden. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Schulen sind für die Daten ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Wenn Lehrkräfte Sportnote mit Schülerdaten nutzen, verarbeitet Sportnote diese Daten im Auftrag der Schule. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwischen der Schule bzw. dem Schulträger und dem Anbieter von Sportnote nötig.

So läuft es ab

  1. Die Schule bzw. der Schulträger fordert den AVV an: [PLATZHALTER: E-Mail-Adresse oder Formular]
  2. Sie erhalten den AVV mit Anlagen (technische und organisatorische Maßnahmen, Liste der Unterauftragsverarbeiter): [PLATZHALTER: Dokument]
  3. Unterschrift durch die Schulleitung bzw. den Schulträger und Rücksendung.

Unterauftragsverarbeiter (geplant)

Technische und organisatorische Maßnahmen (Fakten aus der App)