AVV für Schulen
Entwurf. Die mit [PLATZHALTER] markierten Stellen müssen vor dem Start durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ausgefüllt bzw. geprüft werden. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Schulen sind für die Daten ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Wenn Lehrkräfte Sportnote mit Schülerdaten nutzen, verarbeitet Sportnote diese Daten im Auftrag der Schule. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwischen der Schule bzw. dem Schulträger und dem Anbieter von Sportnote nötig.
So läuft es ab
- Die Schule bzw. der Schulträger fordert den AVV an: [PLATZHALTER: E-Mail-Adresse oder Formular]
- Sie erhalten den AVV mit Anlagen (technische und organisatorische Maßnahmen, Liste der Unterauftragsverarbeiter): [PLATZHALTER: Dokument]
- Unterschrift durch die Schulleitung bzw. den Schulträger und Rücksendung.
Unterauftragsverarbeiter (geplant)
- Datenbank: [PLATZHALTER: z. B. MongoDB Atlas, Region Frankfurt]
- Server: [PLATZHALTER: Hoster, Standort EU]
- E-Mail-Versand: [PLATZHALTER: Anbieter]
- KI-Import von Testblättern (optional): Mistral AI SAS, Paris, Frankreich (EU) – erhält nur die hochgeladene Datei bzw. den eingefügten Text (vorgesehen ohne Schülerdaten) [PLATZHALTER: Vertrag / Auftragsverarbeitung]. Alternativ einstellbar: Anthropic PBC, USA [PLATZHALTER: Drittlandgrundlage]
Technische und organisatorische Maßnahmen (Fakten aus der App)
- Verschlüsselte Übertragung (https), Passwörter nur als scrypt-Hash
- Strikte Trennung der Daten jeder Lehrkraft; jeder Zugriff wird auf die Berechtigung geprüft (automatisch getestet)
- Begrenzung von Anmeldeversuchen, Bestätigung der E-Mail-Adresse, Abmeldung aller Geräte bei Passwortänderung
- Export aller Daten und vollständige Löschung durch die Lehrkraft selbst
- Tägliche Sicherungen mit Prüfung der Wiederherstellbarkeit
- [PLATZHALTER: weitere Maßnahmen, z. B. Zugriffskonzept des Anbieters]